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Lastschrift zurückbuchen: Fristen, Ablauf und die Pflichten Ihrer Bank

Acht Wochen ohne Begründung, 13 Monate ohne Mandat: Welche Frist für Sie gilt, wie schnell die Bank zahlen muss und was die Rückbuchung nicht erledigt.

Eine Lastschrift zurückbuchen zu lassen ist einfacher, als die meisten denken – aber nur innerhalb der richtigen Frist und nur über den richtigen Weg. Entscheidend ist eine Vorfrage: Haben Sie ein SEPA-Mandat erteilt oder nicht? Davon hängen Frist, Verfahren und Beweislast ab.

Fall 1: Sie haben ein Mandat erteilt – acht Wochen ohne Begründung

Bei einer autorisierten SEPA-Basislastschrift haben Sie nach § 675x Abs. 2 BGB ohne Angabe von Gründen einen Erstattungsanspruch gegen Ihre Bank. Sie müssen weder einen Fehler des Zahlungsempfängers noch eine überhöhte Summe nachweisen. Die Grenze ist zeitlich: Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Tag der Belastung geltend machen (§ 675x Abs. 4 BGB).

Zwei Punkte aus § 675x Abs. 5 BGB kennen selbst viele Bankberater nicht:

  • Die Bank muss innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Zugang Ihres Erstattungsverlangens entweder den vollen Betrag erstatten oder Ihnen die Ablehnungsgründe mitteilen.
  • Das Recht, eine fristgerecht verlangte Erstattung abzulehnen, gilt für den Fall des Absatzes 2 ausdrücklich nicht. Bei der SEPA-Basislastschrift muss die Bank innerhalb der acht Wochen also erstatten – Punkt.

Lehnt die Bank dennoch ab, muss sie auf die Beschwerdemöglichkeiten nach §§ 60 bis 62 ZAG und auf die Schlichtungsstelle nach § 14 UKlaG hinweisen.

Fall 2: Kein Mandat – 13 Monate Zeit

Wurde ohne Ihre Zustimmung abgebucht, liegt ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vor. Dann gilt § 675u BGB: Die Bank hat keinen Aufwendungsersatzanspruch und muss den Betrag unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach der Anzeige erstatten und das Konto wiederherstellen.

Die äußere Grenze zieht § 676b Abs. 2 BGB: Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn Sie die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung unterrichtet haben. Diese Frist beginnt nur zu laufen, wenn die Bank Sie ordnungsgemäß über den Zahlungsvorgang unterrichtet hat – sonst erst mit der Unterrichtung.

Mandat erteilt Kein Mandat
Rechtsgrundlage § 675x Abs. 2 BGB § 675u BGB
Frist 8 Wochen ab Belastung 13 Monate ab Belastung
Begründung nötig? Nein Nein, aber Sie müssen den Vorgang als nicht autorisiert anzeigen
Erstattungsfrist der Bank 10 Geschäftstage (Erstattung oder Ablehnungsgrund) Ende des folgenden Geschäftstags
Beweislast Entfällt Die Bank muss die Authentifizierung nachweisen (§ 675w BGB)

Bei der SEPA-Firmenlastschrift (B2B) sieht es anders aus: Nach § 675x Abs. 3 BGB kann der Erstattungsanspruch ausgeschlossen werden, wenn der Zahler die Zustimmung direkt seinem Zahlungsdienstleister erteilt hat. Genau das ist beim B2B-Mandat der Regelfall – Unternehmen sollten daher vor Erteilung genau prüfen. Mehr dazu im Beitrag zum Geschäftskonto.

Rechenbeispiel: alte Abbuchungen eines gekündigten Abos

Ein Abo bucht monatlich 24,99 Euro ab. Sie stellen nach einem Jahr fest, dass die Kündigung nie umgesetzt wurde. Zwölf Abbuchungen sind gelaufen:

  • Gesamtsumme: 12 × 24,99 = 299,88 Euro
  • Innerhalb der Acht-Wochen-Frist liegen zwei Abbuchungen: 49,98 Euro – die holt Ihnen die Bank ohne Nachfrage zurück.
  • Die restlichen 249,90 Euro müssen Sie direkt beim Zahlungsempfänger fordern, in der Regel als Rückzahlung ohne Rechtsgrund nach § 812 BGB.

Die Acht-Wochen-Frist ist deshalb keine Formalie: Sie entscheidet darüber, ob Sie Ihr Geld per Klick zurückbekommen oder einen Säumigen anschreiben müssen.

Rückbuchung beseitigt nicht die Forderung

Ein verbreiteter Irrtum: Wer eine Lastschrift zurückbucht, ist die Rechnung nicht los. Der zugrunde liegende Anspruch – Miete, Strom, Mobilfunk – bleibt bestehen. Wer ohne Grund zurückbucht, gerät in Verzug, zahlt Mahnkosten und riskiert am Ende ein Inkassoverfahren und einen SCHUFA-Eintrag. Die Rückbuchung ist ein Liquiditätswerkzeug, kein Einwand gegen die Forderung.

Umgekehrt gilt: Wird eine Lastschrift mangels Deckung zurückgegeben, entstehen auf beiden Seiten Kosten, und der Empfänger darf seine eigenen Rücklastschriftgebühren als Verzugsschaden weitergeben. Wer häufiger knapp ist, fährt mit einem bewusst genutzten Dispokredit oft günstiger als mit Rücklastschriften.

So gehen Sie vor

  1. Belastungstag notieren. Er startet beide Fristen – nicht das Rechnungs- oder Fälligkeitsdatum.
  2. Im Online-Banking zurückgeben. Die meisten Banken bieten die Rückgabe direkt im Umsatz an. Das genügt als Erstattungsverlangen.
  3. Bei fehlendem Mandat ausdrücklich widersprechen. Erklären Sie schriftlich, dass Sie kein Mandat erteilt haben. Erst diese Anzeige löst die Erstattungspflicht bis zum Ende des Folgegeschäftstags aus.
  4. Mandat kündigen, nicht nur zurückbuchen. Widerrufen Sie das Mandat gegenüber dem Zahlungsempfänger, sonst wird beim nächsten Termin erneut abgebucht.
  5. Bei Streit die Schlichtungsstelle einschalten. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei.

Geht es nicht um eine Lastschrift, sondern um eine selbst veranlasste Überweisung, gelten andere Regeln – diese finden Sie unter Überweisung zurückholen. Bei missbräuchlichen Kartenzahlungen hilft der Beitrag zur Chargeback-Rückbuchung.

Das Gegenstück auf der Zahlungsseite ist die Echtzeitüberweisung – mit ganz anderen Regeln.

Ein Entgelt für die Lastschrift selbst ist stets unwirksam – siehe Gebühr bei Kartenzahlung.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückbuchen?

Mit erteiltem SEPA-Basislastschriftmandat acht Wochen ab dem Tag der Belastung, ohne Angabe von Gründen. Wurde ohne Mandat abgebucht, haben Sie 13 Monate Zeit, den Vorgang als nicht autorisiert anzuzeigen.

Muss ich einen Grund angeben?

Nein. § 675x Abs. 2 BGB gewährt den Erstattungsanspruch bei SEPA-Basislastschriften ausdrücklich ohne Angabe von Gründen.

Wie schnell muss die Bank erstatten?

Bei einer autorisierten Lastschrift innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Zugang des Erstattungsverlangens. Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags, der auf Ihre Anzeige folgt.

Darf die Bank die Erstattung ablehnen?

Bei der SEPA-Basislastschrift nicht, wenn Sie die Acht-Wochen-Frist gewahrt haben: § 675x Abs. 5 Satz 3 BGB nimmt den Fall des Absatzes 2 vom Ablehnungsrecht ausdrücklich aus.

Bin ich die Rechnung nach der Rückbuchung los?

Nein. Die Rückbuchung betrifft nur den Zahlungsvorgang. Die zugrunde liegende Forderung bleibt bestehen; ohne Grund zurückgebucht, geraten Sie in Verzug und tragen Mahn- und Rücklastschriftkosten.

Gilt das auch für die Firmenlastschrift?

Nur eingeschränkt. Bei der SEPA-Firmenlastschrift kann der Erstattungsanspruch nach § 675x Abs. 3 BGB ausgeschlossen werden, wenn die Zustimmung direkt gegenüber dem Zahlungsdienstleister erteilt wurde – beim B2B-Mandat ist das der Regelfall.

Quellen

  1. § 675x BGB – Erstattungsanspruch bei einem autorisierten Zahlungsvorgang (abgerufen am 29.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  2. § 675u BGB – Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen (abgerufen am 29.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  3. § 676b BGB – Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge (abgerufen am 29.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
Oliver Franke

Autor:in

Oliver Franke

Berater private Finanzierung · Gelernter Bankkaufmann, Finanzierungsberater

Als gelernter Bankkaufmann und Finanzierungsberater mit 17 Jahren Erfahrung beschäftige ich mich intensiv mit privaten Finanzierungen und Krediten. Bei kreditfrage.com bringe ich mein Fachwissen ein, um Finanzierungsangebote, Konditionen und Kosten für Verbraucher…

Stefan Tietz

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Stefan Tietz

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