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Echtzeitüberweisung: Was seit Oktober 2025 für Ihre Bank gilt

Pflicht zur Echtzeitüberweisung, Entgeltgleichheit, zehn Sekunden Ausführung und die kostenlose Empfängerüberprüfung – mit den Fristen der EU-Verordnung.

Die Echtzeitüberweisung war jahrelang ein kostenpflichtiges Extra. Das hat die Verordnung (EU) 2024/886 beendet: Seit dem 9. Oktober 2025 muss jede Bank im Euroraum, die Überweisungen anbietet, auch Echtzeitüberweisungen senden können – und darf dafür nicht mehr verlangen als für eine gewöhnliche Überweisung.

Die Fristen der Verordnung

Stichtag Was gilt Für wen
9. Januar 2025 Entgegennahme von Echtzeitüberweisungen; Entgeltgleichheit Banken im Euroraum
9. Oktober 2025 Versendung von Echtzeitüberweisungen; Empfängerüberprüfung Banken im Euroraum
9. April 2027 Senden und Empfangen E-Geld- und Zahlungsinstitute im Euroraum
9. Januar 2027 / 9. Juli 2027 Entgegennahme / Versendung Banken außerhalb des Euroraums

Zehn Sekunden, jeden Tag, rund um die Uhr

Artikel 5a der Verordnung verlangt, dass alle für Überweisungen erreichbaren Zahlungskonten an jedem Kalendertag rund um die Uhr auch für Echtzeitüberweisungen erreichbar sind. Der Zeitpunkt des Eingangs eines Auftrags ist der Zeitpunkt, zu dem er bei Ihrer Bank eingeht – unabhängig von Uhrzeit und Kalendertag. Ein „Geschäftstag“ existiert hier nicht mehr.

Die Bank des Empfängers muss den Betrag innerhalb von zehn Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags auf dem Empfängerkonto verfügbar machen und die Ausführung bestätigen. Ihre eigene Bank prüft unmittelbar nach Eingang, ob Deckung besteht, blockiert oder belastet den Betrag und sendet den Vorgang sofort weiter.

Keine Aufpreise mehr

Artikel 5b Abs. 1 ist knapp und eindeutig: Die Entgelte für das Senden und Empfangen von Euro-Echtzeitüberweisungen dürfen nicht höher sein als die Entgelte für andere Überweisungen der entsprechenden Art. Ist die normale Überweisung im Kontomodell kostenfrei, ist es die Echtzeitüberweisung ebenfalls. Für Banken im Euroraum gilt das seit dem 9. Januar 2025.

Rechenbeispiel

Ein kleiner Betrieb wickelt monatlich 60 Eillieferantenzahlungen als Echtzeitüberweisung ab. Bisher berechnete die Bank dafür 0,60 Euro je Auftrag, während normale Überweisungen im Kontopaket enthalten waren:

  • Bisherige Kosten je Monat: 60 × 0,60 = 36,00 Euro
  • Bisherige Kosten je Jahr: 432,00 Euro
  • Zulässige Kosten seit dem 9. Januar 2025: 0,00 Euro

Prüfen Sie Ihr Preis- und Leistungsverzeichnis. Steht dort noch ein gesonderter Posten für Echtzeitüberweisungen, während normale Überweisungen kostenlos sind, widerspricht das der Verordnung. Ein Blick lohnt auch beim Girokonto-Vergleich, denn manche Institute haben die Gebühr an anderer Stelle wieder eingepreist.

Die Empfängerüberprüfung – kostenlos und vor der Freigabe

Seit dem 9. Oktober 2025 muss Ihre Bank nach Artikel 5c eine Empfängerüberprüfung anbieten: Sie gleicht die eingegebene IBAN mit dem angegebenen Empfängernamen ab, und zwar unmittelbar nachdem Sie die Daten eingegeben haben und bevor Sie die Überweisung freigeben können. Das gilt für jeden Auslösekanal – Onlinebanking, App, Zahlungsauslösedienst.

  • Bei fehlender Übereinstimmung muss die Bank Sie warnen, dass das Geld auf ein Konto gehen könnte, dessen Inhaber nicht der angegebene Empfänger ist.
  • Bei nahezu übereinstimmendem Namen muss sie Ihnen den tatsächlich zur IBAN gehörenden Namen anzeigen.
  • Die Prüfung ist nach Artikel 5b Abs. 2 für alle Zahlungsdienstnutzer unentgeltlich.

Wichtig: Die Prüfung gilt nicht nur für Echtzeitüberweisungen, sondern für Überweisungen allgemein. Sie ist damit das wirksamste neue Instrument gegen gefälschte Rechnungen und Betrugsmaschen mit geänderten Bankverbindungen.

Die Haftungsregel, die kaum jemand kennt

Artikel 5c enthält eine eigene Erstattungspflicht: Kommt Ihre Bank der Pflicht zur Empfängerüberprüfung nicht nach und führt dieser Verstoß dazu, dass der Zahlungsvorgang fehlerhaft ausgeführt wird, so erstattet Ihnen die Bank unverzüglich den überwiesenen Betrag und bringt das Konto wieder auf den Stand ohne die Belastung. Beruht der Verstoß auf der Bank des Empfängers oder einem Zahlungsauslösedienst, entschädigen diese Ihre Bank.

Das ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage neben § 675y BGB. Wer nach einer Fehlüberweisung bisher nur auf die Kulanz des Empfängers hoffen konnte, sollte zuerst prüfen, ob eine Warnung angezeigt wurde. Wie Sie im Übrigen vorgehen, steht unter Überweisung zurückholen.

Was sich im Alltag ändert

  • Sofortige Endgültigkeit. Eine ausgeführte Echtzeitüberweisung lässt sich nicht mehr stoppen. Der Auftrag ist mit der Freigabe unwiderruflich – anders als eine normale Überweisung, die vor der Ausführung oft noch zurückgezogen werden kann.
  • Warnhinweise ernst nehmen. Die Empfängerüberprüfung ist die letzte Kontrollinstanz. Wer eine Abweichung wegklickt, verliert im Streitfall Argumente.
  • Betragsgrenzen bleiben möglich. Banken dürfen aus Sicherheitsgründen Tages- und Transaktionslimits setzen. Prüfen Sie diese vor großen Zahlungen, etwa beim Gebrauchtwagenkauf oder beim Notartermin.
  • Zahlungseingang planbar. Für Selbstständige entfällt der Wochenend- und Feiertagsstau – ein realer Vorteil in der Liquiditätsplanung.
  • Kein Ersatz für den Dispo. Schnelles Geld ersetzt keine Deckung. Ohne Guthaben prüft die Bank unmittelbar nach Eingang und lehnt ab – siehe Dispokredit.

Gegenstück auf der Einzugsseite ist die Lastschrift mit ihren eigenen Fristen – nachzulesen unter Lastschrift zurückbuchen. Was IBAN und BIC technisch bedeuten, erklärt IBAN und BIC.

Häufige Fragen

Darf meine Bank für eine Echtzeitüberweisung extra Geld verlangen?

Nein, jedenfalls nicht mehr als für eine gewöhnliche Überweisung derselben Art. Artikel 5b Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/886 verbietet höhere Entgelte; für Banken im Euroraum gilt das seit dem 9. Januar 2025.

Wie schnell ist eine Echtzeitüberweisung?

Die Bank des Empfängers muss den Betrag innerhalb von zehn Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags auf dem Empfängerkonto verfügbar machen und die Ausführung bestätigen.

Gilt das auch nachts und an Feiertagen?

Ja. Alle für Überweisungen erreichbaren Zahlungskonten müssen an jedem Kalendertag rund um die Uhr auch für Echtzeitüberweisungen erreichbar sein. Der Zeitpunkt des Eingangs ist unabhängig von Uhrzeit und Kalendertag.

Was ist die Empfängerüberprüfung?

Ein Abgleich zwischen der eingegebenen IBAN und dem angegebenen Empfängernamen, den Ihre Bank durchführen muss, bevor Sie die Überweisung freigeben können. Stimmen die Angaben nicht überein, warnt sie Sie; bei nahezu übereinstimmendem Namen zeigt sie den tatsächlichen Kontoinhaber an. Die Prüfung ist kostenlos.

Kann ich eine Echtzeitüberweisung zurückholen?

Nach der Ausführung nicht mehr – sie ist endgültig. Sie können nur den Empfänger um Rücküberweisung bitten. Hat Ihre Bank allerdings die Pflicht zur Empfängerüberprüfung verletzt und wurde die Zahlung deshalb fehlerhaft ausgeführt, muss sie Ihnen den Betrag nach Artikel 5c unverzüglich erstatten.

Gibt es Betragsgrenzen?

Die Verordnung schreibt für Banken im Euroraum keine allgemeine Obergrenze vor, Banken dürfen aber aus Sicherheitsgründen eigene Tages- und Transaktionslimits setzen. Vor größeren Zahlungen sollten Sie Ihr Limit prüfen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/886 vom 13. März 2024 (Echtzeitüberweisungen), Artikel 5a bis 5c (abgerufen am 29.09.2026) – Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
Oliver Franke

Autor:in

Oliver Franke

Berater private Finanzierung · Gelernter Bankkaufmann, Finanzierungsberater

Als gelernter Bankkaufmann und Finanzierungsberater mit 17 Jahren Erfahrung beschäftige ich mich intensiv mit privaten Finanzierungen und Krediten. Bei kreditfrage.com bringe ich mein Fachwissen ein, um Finanzierungsangebote, Konditionen und Kosten für Verbraucher…

Stefan Tietz

Fachlich geprüft von

Stefan Tietz

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht · Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über 25 Jahre Erfahrung mit rechtlichen Fragestellungen rund um Banken, Finanzierungen und Kapitalanlagen. Bei kreditfrage.com bringe ich meine juristische Expertise ein, um komplexe rechtliche…

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