In der Eigentümerversammlung ist die Erhaltungsrücklage der Punkt, an dem am kürzesten diskutiert wird – und der über die nächsten zwanzig Jahre am meisten Geld bewegt. Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte ihren Stand kennen, bevor er den Kaufvertrag unterschreibt.
Was das Gesetz verlangt
§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG zählt die „Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage“ ausdrücklich zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann sie also verlangen; ein Beschluss, gar keine Rücklage zu bilden, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung und ist anfechtbar.
Wie viel „angemessen“ ist, sagt das Gesetz nicht. Die Höhe wird nach § 28 Abs. 1 WEG mit dem Wirtschaftsplan beschlossen; der Verwalter muss zudem nach § 28 Abs. 4 WEG jährlich einen Vermögensbericht erstellen, der den Stand der Rücklagen ausweist und jedem Eigentümer zur Verfügung zu stellen ist. Dieser Bericht ist das wichtigste Dokument beim Wohnungskauf – wichtiger als jedes Exposé.
Seit der Reform vom 1. Dezember 2020 ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst rechtsfähig. Die Rücklage gehört damit ihr, nicht anteilig den Eigentümern. Daraus folgen zwei praktische Konsequenzen, die regelmäßig überraschen: Beim Verkauf gibt es keinen Auszahlungsanspruch, und das Guthaben wandert ohne gesonderte Vereinbarung mit der Wohnung zum Käufer.
Wie viel angemessen ist
Eine gesetzliche Formel gibt es nicht. Als Orientierung dient üblicherweise § 28 Abs. 2 der Zweiten Berechnungsverordnung, der für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Höchstsätze je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr nennt:
| Alter der Wohnung | Hochstsatz je m² und Jahr |
|---|---|
| Bezugsfertigkeit weniger als 22 Jahre her | 7,10 Euro |
| mindestens 22 Jahre her | 9,00 Euro |
| mindestens 32 Jahre her | 11,50 Euro |
| Zuschlag bei maschinell betriebenem Aufzug | + 1,00 Euro |
| Garage oder Einstellplatz | 68,00 Euro je Platz und Jahr |
Diese Sätze binden eine Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich nicht – sie sind aber der Maßstab, an dem sich Gerichte und Gutachter orientieren.
Beispiel: 75 m², Baujahr vor 35 Jahren, Haus mit Aufzug. 11,50 + 1,00 = 12,50 Euro je m² und Jahr, also 937,50 Euro jährlich oder 78,13 Euro monatlich allein für die Rücklage – zusätzlich zum laufenden Hausgeld.
Was eine zu niedrige Rücklage wirklich kostet
Eine Gemeinschaft mit 20 Einheiten und 1.600 m² Wohnfläche, Baujahr vor 35 Jahren, setzt statt 12,50 Euro nur 0,30 Euro je m² und Monat an – eine sehr verbreitete Größenordnung.
| Ansatz | pro Jahr | |
|---|---|---|
| Orientierungswert | 12,50 Euro je m² und Jahr | 20.000,00 Euro |
| tatsächlicher Beschluss | 0,30 Euro je m² und Monat | 5.760,00 Euro |
| Unterdeckung | 14.240,00 Euro | |
| in zehn Jahren | 142.400,00 Euro |
Diese 142.400 Euro verschwinden nicht – sie kommen als Sonderumlage zurück, wenn das Dach oder die Heizung fällig wird. Bei 20 gleich großen Einheiten sind das gut 7.000 Euro pro Wohnung auf einmal. Wer dann nicht liquide ist, braucht kurzfristig einen Modernisierungskredit – zu Konditionen, die niemand plant.
Deshalb ist eine niedrige Rücklage beim Kauf kein Vorteil, auch wenn das Hausgeld dann attraktiv aussieht. Sie ist eine Verbindlichkeit, die noch nicht sichtbar ist. Prüfen Sie vor dem Kauf: Vermögensbericht, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, beschlossene und aufgeschobene Maßnahmen – mehr dazu unter Eigentumswohnung kaufen.
Zwei Steuerfallen, die der BFH geschlossen hat
1. Die Grunderwerbsteuer sinkt nicht. Verbreitet ist der Rat, den auf die Wohnung entfallenden Anteil an der Rücklage im Kaufvertrag gesondert auszuweisen, um Grunderwerbsteuer zu sparen. Der Bundesfinanzhof hat dem eine klare Absage erteilt: „Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern“ (Urteil vom 16. September 2020, II R 49/17). Grund ist gerade die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft: Die Rücklage gehört ihr, der Käufer erwirbt sie nicht mit.
Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro und 8.000 Euro anteiliger Rücklage bleibt es also bei der Steuer auf den vollen Kaufpreis. Die erhoffte Ersparnis von 520,00 Euro bei einem Steuersatz von 6,5 Prozent gibt es nicht – wohl aber Streit mit dem Finanzamt, wenn man sie einrechnet. Welche Nebenkosten tatsächlich anfallen, zeigt Nebenkosten beim Hauskauf.
2. Vermieter dürfen die Einzahlung nicht sofort absetzen. Der BFH hat das 2025 ausdrücklich auch für die Rechtslage nach der WEG-Reform bestätigt: „Die Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigt auch unter Beachtung der seit dem 01.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung“ (Urteil vom 14. Januar 2025, IX R 19/24). Abziehbar ist erst, was die Gemeinschaft tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen verausgabt.
Für Kapitalanleger heißt das: Die Liquiditätsrechnung und die Steuerrechnung laufen auseinander. Was dabei zu beachten ist, steht unter Immobilie als Kapitalanlage.
Was Sie vor dem Kauf prüfen sollten
- Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG anfordern – Stand der Rücklage, nicht nur die Jahreszahlung. Er ist jedem Eigentümer zur Verfügung zu stellen; der Verkäufer hat ihn.
- Stand ins Verhältnis setzen. Teilen Sie die Rücklage durch die Gesamtwohnfläche. Unter 10 Euro je m² ist die Gemeinschaft praktisch mittellos, ab etwa 100 Euro je m² handlungsfähig.
- Protokolle der letzten drei Versammlungen lesen – dort stehen aufgeschobene Maßnahmen, die nirgends sonst auftauchen.
- Beschlusssammlung einsehen: Sonderumlagen, Kreditaufnahmen der Gemeinschaft, Rechtsstreitigkeiten.
- Teilungserklärung prüfen, denn sie bestimmt, wer welche Kosten trägt und was überhaupt Gemeinschaftseigentum ist – dazu Teilungserklärung.
- Versicherungsschutz abgleichen. Was die Wohngebäudeversicherung abdeckt, muss die Rücklage nicht tragen – und umgekehrt.
Eine gut gefüllte Rücklage ist übrigens auch ein Argument bei der Bank: Sie senkt das Risiko unerwarteter Sonderumlagen und damit das Ausfallrisiko der Finanzierung. Erwähnen Sie den Vermögensbericht im Gespräch über den Immobilienkredit.
Kurz zusammengefasst
- Die Erhaltungsrücklage ist Pflichtbestandteil ordnungsmäßiger Verwaltung, aber ohne gesetzliche Höhe.
- Sie gehört der rechtsfähigen Gemeinschaft – beim Verkauf gibt es keine Auszahlung.
- Sie mindert die Grunderwerbsteuer nicht.
- Vermieter setzen erst die Verausgabung ab, nicht die Einzahlung.
- Eine niedrige Rücklage ist kein günstiges Hausgeld, sondern eine aufgeschobene Rechnung.
Welche gesetzlichen Pflichten die Gemeinschaft wirklich treffen, steht unter Sanierungspflicht nach dem Hauskauf.
Steuerlich relevant: Seit dem BFH-Urteil II R 49/17 mindert die Rücklage die Grunderwerbsteuer nicht.
Häufige Fragen
Wie hoch muss die Erhaltungsrücklage sein?
Das Gesetz nennt keine Zahl, verlangt aber eine angemessene Rücklage. Als Maßstab dient üblicherweise § 28 Abs. 2 der Zweiten Berechnungsverordnung: 7,10 Euro je m² und Jahr bei Wohnungen unter 22 Jahren, 9,00 Euro ab 22 Jahren und 11,50 Euro ab 32 Jahren, mit Aufzug jeweils 1,00 Euro mehr.
Bekomme ich meinen Anteil beim Verkauf ausgezahlt?
Nein. Seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 ist die Gemeinschaft selbst rechtsfähig; die Rücklage gehört ihr, nicht anteilig den Eigentümern. Ohne gesonderte Vereinbarung geht das Guthaben mit der Wohnung auf den Käufer über – in der Praxis wird es über den Kaufpreis eingepreist.
Mindert die Rücklage die Grunderwerbsteuer?
Nein. Der BFH hat mit Urteil vom 16. September 2020 (II R 49/17) entschieden, dass der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist. Ein gesonderter Ausweis im Kaufvertrag bringt nichts.
Kann ich die Einzahlung als Vermieter absetzen?
Nicht im Jahr der Einzahlung. Nach dem BFH-Urteil vom 14. Januar 2025 (IX R 19/24) rechtfertigt die Zuführung zur Erhaltungsrücklage auch nach der WEG-Reform keinen Werbungskostenabzug. Abziehbar ist erst, was die Gemeinschaft tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt.
Was prüfe ich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung?
Den Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen und die Beschlusssammlung. Teilen Sie den Stand der Rücklage durch die Gesamtwohnfläche: unter 10 Euro je m² ist die Gemeinschaft praktisch mittellos.
Ist ein niedriges Hausgeld ein Vorteil?
Selten. Wird zu wenig zurückgelegt, kommt der Betrag später als Sonderumlage zurück. Im Beispiel einer Gemeinschaft mit 1.600 m² summiert sich eine Unterdeckung von 14.240 Euro jährlich in zehn Jahren auf 142.400 Euro – gut 7.000 Euro je Wohnung auf einmal.
Kann die Gemeinschaft beschließen, gar keine Rücklage zu bilden?
Ein solcher Beschluss widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung und ist anfechtbar. Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage verlangen.
Quellen
- § 19 WEG – Ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung (abgerufen am 05.10.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 28 WEG – Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht (abgerufen am 05.10.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 28 II. BV – Instandhaltungskosten (abgerufen am 05.10.2026) – Bundesministerium der Justiz
- BFH, Urteil vom 16.09.2020 – II R 49/17, Instandhaltungsrückstellung und Grunderwerbsteuer (abgerufen am 05.10.2026) – NWB Datenbank
- BFH, Urteil vom 14.01.2025 – IX R 19/24, Erhaltungsrücklage und Werbungskostenabzug (abgerufen am 05.10.2026) – Bundesfinanzhof

