Kreditrechner
Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Konditionen hängen von Bonität, Anbieter und Laufzeit ab.
Die Rechnung ist 45 Tage überfällig, der Kunde reagiert nicht, und im Betrieb fehlen 12.500 Euro. Viele Unternehmer schreiben dann die dritte freundliche Mahnung. Das Gesetz gibt ihnen deutlich mehr in die Hand: einen Zinssatz von derzeit 10,52 Prozent, eine Pauschale von 40 Euro und ein Verbot, beides wegzuverhandeln.
Wann der Verzug eintritt – auch ohne Mahnung
Der Regelfall steht in § 286 Abs. 1 BGB: Verzug tritt mit einer Mahnung nach Fälligkeit ein. Es gibt aber vier Tatbestände, bei denen es gar keine Mahnung braucht (§ 286 Abs. 2 BGB):
- für die Leistung ist eine Zeit nach dem Kalender bestimmt – also „zahlbar bis 30.11.“ oder „14 Tage nach Rechnungsdatum“,
- die Leistung folgt einem Ereignis und die Frist lässt sich davon ab kalendermäßig berechnen,
- der Schuldner verweigert die Leistung ernsthaft und endgültig,
- der sofortige Verzug ist aus besonderen Gründen gerechtfertigt.
Die wichtigste Auffangregel ist § 286 Abs. 3 BGB: Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Gegenüber einem Verbraucher gilt das nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen wurde – ein Satz, der in jede Verbraucherrechnung gehört. Ist der Zugang der Rechnung unsicher, tritt beim Unternehmer spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung Verzug ein.
Ein Satz wie „zahlbar sofort nach Erhalt“ ist also schwächer als ein konkretes Datum. Wer ein Kalenderdatum setzt, hat den Verzug ohne jede Mahnung.
Der Zinssatz: neun Punkte über dem Basiszinssatz
§ 288 BGB unterscheidet zwei Sätze. Absatz 1: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Absatz 2: neun Prozentpunkte für Entgeltforderungen bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist. Der Basiszinssatz wird nach § 247 BGB halbjährlich angepasst und von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben.
| Stand | Basiszinssatz | B2B (9 Punkte) | mit Verbraucher (5 Punkte) |
|---|---|---|---|
| seit 01.07.2026 | 1,52 % | 10,52 % | 6,52 % |
| 01.01.2026 bis 30.06.2026 | 1,27 % | 10,27 % | 6,27 % |
| 01.07.2025 bis 31.12.2025 | 1,27 % | 10,27 % | 6,27 % |
| 01.01.2025 bis 30.06.2025 | 2,27 % | 11,27 % | 7,27 % |
Weil sich der Satz zum 1. Januar und 1. Juli ändert, ist bei länger laufenden Forderungen abschnittsweise zu rechnen. Mehr zur Mechanik unter Zinsrechner.
Die 40-Euro-Pauschale
§ 288 Abs. 5 BGB: Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug eines Schuldners, der kein Verbraucher ist, zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale von 40 Euro – auch bei Abschlags- und Ratenzahlungen, also pro verzögerter Rate. Sie wird auf einen Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist; Anwaltskosten und Pauschale addieren sich also nicht unbegrenzt.
Absatz 6 macht beides unantastbar: Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, die den Anspruch auf Verzugszinsen ausschließt, ist unwirksam. Eine Vereinbarung, die ihn beschränkt oder die Pauschale oder den Ersatz von Rechtsverfolgungskosten ausschließt, ist unwirksam, wenn sie grob unbillig ist – und ein Ausschluss der Pauschale ist „im Zweifel als grob unbillig anzusehen“. Einkaufsbedingungen großer Abnehmer, die genau das versuchen, halten dem nicht stand.
Rechenbeispiel
Rechnung 12.500,00 Euro, Zahlungsziel 30 Tage kalendermäßig bestimmt, B2B, 45 Tage Verzug, Basiszinssatz 1,52 Prozent:
- Verzugszinssatz: 1,52 + 9 = 10,52 Prozent
- Tagessatz: 12.500,00 × 10,52 % ÷ 365 = 3,60 Euro
- 45 Tage: 162,12 Euro
- plus Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB: 40,00 Euro
- Gesamtforderung zusätzlich: 202,12 Euro
Das ist kein Vermögen, aber es ist ein Hebel: Wer Zinsen und Pauschale konsequent in jede Mahnung schreibt, ändert das Zahlungsverhalten schneller als mit der dritten Erinnerung. Und bei größeren Volumina wird es relevant: Dieselbe Rechnung über 125.000 Euro bringt 1.621,23 Euro Zinsen in 45 Tagen.
Wie lange ein Zahlungsziel sein darf
Lange Zahlungsziele sind keine reine Verhandlungssache. § 271a BGB zieht Grenzen:
| Vereinbarung | Wirksam? |
|---|---|
| Zahlungsziel bis 60 Tage nach Empfang der Gegenleistung | ja |
| mehr als 60 Tage | nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und wenn nicht grob unbillig |
| öffentlicher Auftraggeber, mehr als 30 Tage | nur ausdrücklich und sachlich gerechtfertigt |
| öffentlicher Auftraggeber, mehr als 60 Tage | unwirksam |
| Überprüfungs- oder Abnahmefrist von mehr als 30 Tagen | nur ausdrücklich und nicht grob unbillig |
Geht nach Empfang der Gegenleistung eine Rechnung zu, läuft die Frist ab deren Zugang; bis zum Beweis eines anderen Zeitpunkts wird vermutet, dass Rechnungszugang und Empfang der Gegenleistung zusammenfallen. Ist eine Fristenklausel unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (Abs. 4) – und es gilt die gesetzliche Fälligkeit. Auf Abschlags- und Ratenzahlungen sowie auf Schuldverhältnisse mit zahlenden Verbrauchern sind die Absätze 1 bis 3 nicht anzuwenden (Abs. 5).
Was in jede Rechnung gehört
- Kalenderdatum statt „sofort“ – dann tritt Verzug nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne Mahnung ein.
- Bei Verbrauchern der Hinweis auf die 30-Tage-Folge des § 286 Abs. 3 BGB – ohne ihn greift die Regel nicht.
- Verzugszinssatz benennen, nicht nur „gesetzliche Verzugszinsen“: neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, derzeit 10,52 Prozent.
- Pauschale ankündigen – 40 Euro je verzögerter Zahlung nach § 288 Abs. 5 BGB.
- Keine Klausel akzeptieren, die Zinsen oder Pauschale ausschließt: nach § 288 Abs. 6 BGB unwirksam beziehungsweise im Zweifel grob unbillig.
Der Weg nach der Mahnung
Zinsen und Pauschale ersetzen keine Durchsetzung. Die Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt hat:
- Eine klare Zahlungsaufforderung mit Frist, Zinsberechnung und Pauschale – nicht drei weiche Erinnerungen.
- Gerichtliches Mahnverfahren statt Inkassokosten: schnell, günstig, und am Ende steht ein Titel – der Ablauf unter Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid.
- Vorher die Bonität prüfen, nicht hinterher – dazu Firmenbonität.
- Risiko verlagern: über Factoring, eine Kreditversicherung oder einen Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen.
- Lücke überbrücken, nicht aussitzen: Kontokorrentkredit oder Betriebsmittelkredit, und die Forderungslaufzeiten in die Liquiditätsplanung aufnehmen.
Wer selbst spät zahlt, sollte die Rechnung von der anderen Seite lesen: Ein ausgedehntes Zahlungsziel ist nichts anderes als ein Lieferantenkredit – und mit 10,52 Prozent einer der teuersten, die es gibt.
Auf der anderen Seite stehen eigene Zahlungspflichten: Gegenüber dem Finanzamt hilft kein Verzugszins, sondern ein Antrag – siehe Stundung beim Finanzamt.
Auf der eigenen Zahlungsseite hilft ein Monat Aufschub beim Finanzamt: Dauerfristverlängerung.
Ob eine Rechnung überhaupt wirksam gestellt ist, hängt ab 2027 auch am Format: E-Rechnung.
Wer in der Krise noch Geld bekommt, sollte die Insolvenzanfechtung kennen – Bargeschäfte sind am sichersten.
Meldet der Kunde Insolvenz an, hilft kein Mahnbescheid mehr – dann zählt die Forderungsanmeldung.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?
Bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, der seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 Prozent liegt – also 10,52 Prozent. Ist ein Verbraucher beteiligt, sind es fünf Prozentpunkte, also 6,52 Prozent.
Brauche ich eine Mahnung, damit Verzug eintritt?
Nicht zwingend. Ist die Zahlungsfrist kalendermäßig bestimmt – etwa zahlbar bis 30. November –, tritt Verzug nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne Mahnung ein. Sonst greift § 286 Abs. 3 BGB: spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung.
Gilt die 30-Tage-Regel auch gegenüber Verbrauchern?
Nur wenn Sie in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders auf diese Folge hingewiesen haben. Fehlt der Hinweis, bleibt es bei der Mahnung als Voraussetzung. Nehmen Sie den Satz deshalb in jede Verbraucherrechnung auf.
Wann bekomme ich die 40-Euro-Pauschale?
Bei Verzug eines Schuldners, der kein Verbraucher ist – § 288 Abs. 5 BGB. Sie fällt auch bei Abschlags- und Ratenzahlungen an, also je verzögerter Rate. Auf einen Schadensersatz wird sie angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
Darf ein Kunde Verzugszinsen in seinen Einkaufsbedingungen ausschließen?
Nein. Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, die den Anspruch auf Verzugszinsen ausschließt, ist nach § 288 Abs. 6 BGB unwirksam. Ein Ausschluss der 40-Euro-Pauschale ist im Zweifel als grob unbillig anzusehen und damit ebenfalls unwirksam.
Wie lange darf ein Zahlungsziel sein?
Bis 60 Tage nach Empfang der Gegenleistung ohne weiteres. Darüber hinaus nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und wenn sie nicht grob unbillig ist. Bei öffentlichen Auftraggebern sind mehr als 30 Tage nur sachlich gerechtfertigt zulässig, mehr als 60 Tage unwirksam (§ 271a BGB).
Was bringen 45 Tage Verzug bei 12.500 Euro?
Bei 10,52 Prozent sind das 3,60 Euro pro Tag, in 45 Tagen 162,12 Euro, plus 40 Euro Pauschale also 202,12 Euro. Bei 125.000 Euro wären es im gleichen Zeitraum 1.621,23 Euro Zinsen.
Quellen
- § 286 BGB – Verzug des Schuldners (abgerufen am 02.10.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 288 BGB – Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden (abgerufen am 02.10.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 271a BGB – Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen (abgerufen am 02.10.2026) – Bundesministerium der Justiz
- Basiszinssatz nach § 247 BGB, gültig ab 01.07.2026: 1,52 Prozent (abgerufen am 02.10.2026) – Deutsche Bundesbank

