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Abgeltungsteuer: Was auf Zinsen wirklich fällig wird

25 Prozent plus Soli und Kirchensteuer – und vier Stellschrauben, mit denen Sie die Belastung senken. Mit Rechenbeispiel und exakten Sätzen.

Kreditrechner

Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Konditionen hängen von Bonität, Anbieter und Laufzeit ab.

Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fällt Abgeltungsteuer an – pauschal, unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Wer die vier Stellschrauben kennt, zahlt in vielen Fällen weniger oder gar nichts.

Der Satz: 25 Prozent – und was dazukommt

Nach § 32d Abs. 1 Satz 1 EStG beträgt die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen 25 Prozent. Darauf kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent (§ 4 SolzG), und bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Steuer nach der Formel des § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG.

Konstellation Gesamtbelastung
Ohne Kirchensteuer 26,375 %
Mit 8 Prozent Kirchensteuer 27,8186 %
Mit 9 Prozent Kirchensteuer 27,9951 %

Ein Detail wird dabei fast immer übersehen: Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag, die die meisten Arbeitnehmer inzwischen vollständig entlastet, gilt hier nicht. § 4 Satz 4 SolzG bestimmt ausdrücklich, dass der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer nach § 32d Abs. 3 und 4 EStG sowie auf die Lohnsteuer „ungeachtet des Satzes 2“ 5,5 Prozent beträgt. Auf den Kapitalertragsteuerabzug wirkt sich die Freigrenze also nicht aus.

Stellschraube 1: der Sparer-Pauschbetrag

§ 20 Abs. 9 EStG gewährt einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist dabei ausgeschlossen – Depotgebühren oder Fachliteratur können Sie nicht zusätzlich geltend machen.

Damit die Bank den Betrag berücksichtigt, brauchen Sie einen Freistellungsauftrag. Ohne ihn wird abgezogen, und Sie holen sich das Geld erst über die Steuererklärung zurück.

Rechenbeispiel

Zinserträge von 3.500,00 Euro im Jahr, Freistellungsauftrag über den vollen Sparer-Pauschbetrag:

Position Betrag
Zinserträge 3.500,00 Euro
− Sparer-Pauschbetrag 1.000,00 Euro
= steuerpflichtig 2.500,00 Euro
Belastung ohne Kirchensteuer (26,375 %) 659,38 Euro
Belastung mit 8 % Kirchensteuer 695,47 Euro
Belastung mit 9 % Kirchensteuer 699,88 Euro

Ohne Freistellungsauftrag wären es 3.500 × 26,375 % = 923,13 Euro – der Auftrag ist also 263,75 Euro wert und in fünf Minuten eingerichtet.

Stellschraube 2: die Nichtveranlagungsbescheinigung

Wer mit seinem gesamten Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt – typischerweise Kinder, Studierende ohne nennenswertes Einkommen oder Rentner mit kleiner Rente –, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sie gilt in der Regel drei Jahre und führt dazu, dass die Bank gar keine Kapitalertragsteuer einbehält – auch oberhalb des Sparer-Pauschbetrags.

Unterhalb des Pauschbetrags nimmt § 44a Abs. 1 EStG den Steuerabzug ohnehin zurück: Soweit die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen, ist ein Steuerabzug nicht vorzunehmen. Das ist die gesetzliche Grundlage des Freistellungsauftrags. Besonders lohnend ist die Bescheinigung bei einem Konto für Kinder und Jugendliche.

Stellschraube 3: die Günstigerprüfung

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, ist die Abgeltungsteuer zu hoch. § 32d Abs. 6 EStG lässt dann auf Antrag zu, die Kapitaleinkünfte den übrigen Einkünften hinzuzurechnen und der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen – aber nur, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt. Das Finanzamt prüft das von sich aus, sobald Sie die Anlage KAP abgeben; ein Nachteil kann sich daraus also nicht ergeben.

Zwei Einschränkungen stehen im Gesetz: Der Antrag kann für den jeweiligen Veranlagungszeitraum nur einheitlich für sämtliche Kapitalerträge gestellt werden, und bei zusammenveranlagten Ehegatten nur für die Kapitalerträge beider.

Stellschraube 4: Verluste und mehrere Banken

  • Verlustverrechnung innerhalb einer Bank übernimmt das Institut automatisch über die Verlusttöpfe.
  • Bankübergreifend geht das nur über die Steuererklärung. Dafür brauchen Sie eine Verlustbescheinigung, die Sie bis zum 15. Dezember des Jahres bei der Bank beantragen müssen – danach wird der Verlust ins Folgejahr vorgetragen und steht für die Verrechnung nicht mehr zur Verfügung.
  • Mehrere Banken, ein Pauschbetrag. Sie können den Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Freistellungsaufträge aufteilen, insgesamt aber nicht überschreiten. Beim Wechsel oder beim Eröffnen weiterer Konten lohnt eine jährliche Überprüfung – gerade wenn Sie Tagesgeld und Festgeld bei verschiedenen Instituten halten.

Was Sie jährlich prüfen sollten

  1. Freistellungsaufträge in Summe auf 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro und passend zur Ertragsverteilung.
  2. Bei Kindern und Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen: Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen oder verlängern.
  3. Bei niedrigem Steuersatz: Anlage KAP abgeben und die Günstigerprüfung auslösen.
  4. Vor dem 15. Dezember: Verlustbescheinigung anfordern, wenn Sie Verluste bei einer Bank und Gewinne bei einer anderen haben.
  5. Kirchensteuerabzug prüfen – die Banken fragen das Merkmal automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab.

Wie die Zinsen selbst zustande kommen und welche Rolle der Zinseszins spielt, zeigt der Zinseszinsrechner. Wie viel Guthaben je Bank abgesichert ist, steht unter Einlagensicherung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer genau?

25 Prozent nach § 32d Abs. 1 EStG. Mit Solidaritätszuschlag ergeben sich 26,375 Prozent, mit 8 Prozent Kirchensteuer 27,8186 Prozent und mit 9 Prozent Kirchensteuer 27,9951 Prozent.

Gilt die Soli-Freigrenze auch für Kapitalerträge?

Nein. § 4 Satz 4 SolzG bestimmt, dass der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer nach § 32d Abs. 3 und 4 EStG und auf die Lohnsteuer ungeachtet der Freigrenzenregelung 5,5 Prozent beträgt. Der Kapitalertragsteuerabzug wird davon also nicht entlastet.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?

1.000 Euro je Person, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG). Er wirkt nur, wenn der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt; sonst holen Sie die Steuer erst über die Steuererklärung zurück.

Kann ich Depotgebühren absetzen?

Nein. § 20 Abs. 9 EStG schließt den Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausdrücklich aus. Der Sparer-Pauschbetrag tritt an ihre Stelle.

Was ist die Günstigerprüfung?

Auf Antrag werden die Kapitaleinkünfte den übrigen Einkünften hinzugerechnet und tariflich besteuert, wenn das zu einer niedrigeren Steuer führt (§ 32d Abs. 6 EStG). Der Antrag gilt einheitlich für sämtliche Kapitalerträge, bei Ehegatten für die beider.

Wie verrechne ich Verluste über mehrere Banken?

Nur über die Steuererklärung, und dafür brauchen Sie eine Verlustbescheinigung der Bank. Diese müssen Sie bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres beantragen; danach wird der Verlust nur noch ins Folgejahr vorgetragen.

Wann lohnt eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt – etwa bei Kindern, Studierenden oder kleinen Renten. Die Bank behält dann gar keine Kapitalertragsteuer ein, auch oberhalb des Sparer-Pauschbetrags.

Quellen

  1. § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (abgerufen am 30.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  2. § 20 EStG – Kapitalvermögen (abgerufen am 30.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  3. § 44a EStG – Abstandnahme vom Steuerabzug (abgerufen am 30.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  4. § 4 SolzG 1995 – Zuschlagsatz (abgerufen am 30.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
Wolfgang Peters

Autor:in

Wolfgang Peters

Finanzredakteur · Studium Journalismus, Redakteur

Als studierter Journalist und Redakteur mit über 20 Jahren Erfahrung beschäftige ich mich intensiv mit den Finanzen. Bei kreditfrage.com bereite ich komplexe Fragen rund um das Thema Finanzen so auf, dass sie…

Michael Müller

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Anwalt für Finanzrecht · Rechtsanwalt

Als Anwalt für Finanzrecht beschäftige ich mich seit 20 Jahren mit rechtlichen Fragestellungen rund um Finanzen, Kredite und Banken. Bei kreditfrage.com bringe ich meine juristische Erfahrung ein, um finanzrechtliche Themen verständlich aufzubereiten…

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