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Hauskauf: Der Ablauf in neun Schritten

Von der Budgetklärung bis zur Schlüsselübergabe: welche Reihenfolge Geld spart, welche Unterlagen nötig sind, was beim Notartermin passiert und wann der Kaufpreis fällig wird.

Kreditrechner

Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Konditionen hängen von Bonität, Anbieter und Laufzeit ab.

Der Ablauf in neun Schritten

Schritt Was passiert Zeitrahmen
1. Budget klären Eigenkapital, mögliche Rate, Nebenkosten – bevor Sie Objekte ansehen vorab
2. Finanzierungszusage einholen Vorabbestätigung der Bank über die mögliche Darlehenshöhe 1 bis 2 Wochen
3. Objekt besichtigen und prüfen Zustand, Energieausweis, Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen variabel
4. Kaufpreis verhandeln auf Basis von Zustand, Lage und Vergleichspreisen Tage bis Wochen
5. Finanzierung final beantragen Vollständige Unterlagen inklusive Objektunterlagen an die Bank 1 bis 3 Wochen
6. Kaufvertragsentwurf prüfen Der Notar verschickt ihn; zwischen Zugang und Beurkundung müssen bei Verbrauchern mindestens zwei Wochen liegen mindestens 2 Wochen
7. Notartermin Der Notar verliest den Vertrag vollständig, beide Seiten unterschreiben 1 bis 2 Stunden
8. Abwicklung Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung, Fälligkeitsmitteilung, Kaufpreiszahlung, Grunderwerbsteuer 6 bis 12 Wochen
9. Übergabe und Eigentumsumschreibung Schlüsselübergabe mit Protokoll, später Eintragung im Grundbuch Wochen bis Monate

Von der Kaufzusage bis zur Schlüsselübergabe vergehen in der Regel zwei bis vier Monate. Die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch dauert oft noch länger – Sie können die Immobilie aber längst nutzen, weil die Auflassungsvormerkung Ihre Position sichert.

Die Reihenfolge, die Geld spart

Der häufigste Fehler ist, sich in ein Objekt zu verlieben und erst danach zur Bank zu gehen. Wer mit einer Finanzierungsbestätigung zur Besichtigung kommt, verhandelt aus einer besseren Position und verliert keine Zeit, wenn es schnell gehen muss.

Klären Sie deshalb in dieser Reihenfolge:

Diese Unterlagen brauchen Sie

Für die Bank Zum Objekt
Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, bei Selbstständigen Jahresabschlüsse und Steuerbescheide Grundbuchauszug, aktuell
Kontoauszüge, Eigenkapitalnachweis Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung
Selbstauskunft und Schufa-Einwilligung Energieausweis
Nachweise über bestehende Kredite und Verpflichtungen bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Höhe der Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan
Personalausweis bei Vermietung: bestehende Mietverträge

Die Objektunterlagen liefert in der Regel der Verkäufer oder Makler. Fehlen Protokolle der Eigentümerversammlungen, ist das ein Warnsignal – dort stehen beschlossene und anstehende Sanierungen.

Was beim Notartermin wirklich passiert

Der Kaufvertrag über eine Immobilie muss notariell beurkundet werden – eine private Vereinbarung ist unwirksam. Der Notar ist dabei neutral und berät beide Seiten; er vertritt nicht Ihre Interessen.

  • Zwei-Wochen-Frist: Zwischen dem Zugang des Vertragsentwurfs und der Beurkundung müssen bei Verbrauchern mindestens zwei Wochen liegen. Nutzen Sie diese Zeit zum Lesen – und für Rückfragen.
  • Vorlesen ist Pflicht. Der gesamte Vertrag wird verlesen. Das dauert, und genau in diesem Moment fallen Unstimmigkeiten auf.
  • Prüfen Sie: Kaufpreis und Zahlungsfrist, mitverkauftes Inventar (gesondert ausgewiesen – das mindert die Grunderwerbsteuer), Übergabetermin, Regelungen zu Mängeln, Rücktrittsrechte, Grundschuldbestellung für Ihre Bank.
  • Gewährleistung wird bei Bestandsimmobilien fast immer ausgeschlossen – nicht aber für arglistig verschwiegene Mängel.

Von der Beurkundung bis zum Schlüssel

Danach arbeitet der Notar die Abwicklung ab, und Sie warten. Der Ablauf:

  • Auflassungsvormerkung im Grundbuch – sie sichert Ihren Anspruch, bevor Sie Eigentümer sind.
  • Lastenfreistellung: Bestehende Grundschulden des Verkäufers werden zur Löschung vorbereitet.
  • Grundschuldbestellung für Ihre Bank, meist ein zweiter, kurzer Notartermin oder Teil des Kaufvertrags.
  • Fälligkeitsmitteilung: Erst wenn alles vorliegt, teilt der Notar mit, dass der Kaufpreis zu zahlen ist. Zahlen Sie niemals vorher, auch nicht auf Bitten des Verkäufers.
  • Grunderwerbsteuerbescheid kommt vom Finanzamt; nach Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
  • Eigentumsumschreibung im Grundbuch – der letzte Schritt.

Wie Grundbuch und Grundschuld zusammenspielen, erklären die Ratgeber Grundbuch und Grundschuld.

Die Übergabe

  • Übergabeprotokoll mit Zählerständen für Strom, Gas und Wasser, Zahl der übergebenen Schlüssel und dem Zustand der Räume – mit Fotos.
  • Versorger ummelden und die Gebäudeversicherung klären: Sie geht kraft Gesetzes auf den Käufer über, kann aber gekündigt werden.
  • Grundsteuer läuft ab Übergabe wirtschaftlich auf Sie zu – die Systematik erklärt der Ratgeber Grundsteuer.
  • Bereitstellungszinsen im Blick behalten, wenn sich die Auszahlung verzögert.

Die häufigsten Fehler

Fehler Was er kostet
Ohne Finanzierungszusage bieten Zeitdruck, schlechtere Konditionen, im schlimmsten Fall ein Rücktritt mit Notarkosten
Nebenkosten nicht eingeplant Die Finanzierung platzt kurz vor dem Notartermin
Vertragsentwurf ungelesen unterschreiben Nachträglich lässt sich fast nichts mehr ändern
Vor der Fälligkeitsmitteilung zahlen Sie zahlen ohne gesicherte Gegenleistung
Protokolle der Eigentümerversammlungen nicht gelesen Eine beschlossene Sanierung wird nach dem Kauf zu Ihrer Sonderumlage
Übergabe ohne Protokoll Streit über Zählerstände und Schäden

Und ein Punkt, der oft vergessen wird: Ab der Beurkundung sind Sie gebunden. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Vertrag ihn vorsieht – ein Widerrufsrecht wie im Onlinehandel gibt es nicht. Die Finanzierung muss deshalb vor dem Notartermin stehen, nicht danach.

Wer zugleich die alte Immobilie abgibt, findet die Regeln unter Immobilie verkaufen trotz Finanzierung.

Beim Kauf vom Bauträger gelten eigene Regeln für Raten und Sicherheiten: Bauträgervertrag.

Bei einer Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung und Beschluss-Sammlung hinzu: Eigentumswohnung kaufen.

Beim Eigentumsübergang läuft die bestehende Gebäudeversicherung automatisch weiter: Wohngebäudeversicherung.

Beim Neubau ist die Bauabnahme der wichtigste Termin: Mit ihr kehrt sich die Beweislast um.

Bei einer Eigentumswohnung gehört die Prüfung der Teilungserklärung in den Ablauf.

Bei einer umgewandelten Mietwohnung kommt ein weiterer Schritt hinzu: Vorkaufsrecht des Mieters.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Hauskauf?

Von der Kaufzusage bis zur Schlüsselübergabe meist zwei bis vier Monate. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch dauert oft noch länger, blockiert die Nutzung aber nicht – dafür sorgt die Auflassungsvormerkung.

Wann muss die Finanzierung stehen?

Vor dem Notartermin. Ab der Beurkundung sind Sie gebunden, ein Widerrufsrecht gibt es nicht. Holen Sie eine Finanzierungsbestätigung schon vor der Besichtigung ein und beantragen Sie die Finanzierung final, sobald die Objektunterlagen vorliegen.

Muss ich den Kaufvertragsentwurf vorher bekommen?

Ja. Bei Verbrauchern müssen zwischen dem Zugang des Entwurfs und der Beurkundung mindestens zwei Wochen liegen. Nutzen Sie die Zeit, um den Vertrag zu lesen und Rückfragen zu stellen – nach der Beurkundung lässt sich kaum etwas ändern.

Wann zahle ich den Kaufpreis?

Erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars. Er verschickt sie, wenn Auflassungsvormerkung eingetragen und die Lastenfreistellung gesichert ist. Zahlen Sie niemals vorher, auch nicht auf Bitten des Verkäufers.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Bank Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Eigenkapitalnachweis und Selbstauskunft; zum Objekt Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung und Energieausweis – bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen.

Quellen

  1. § 311b BGB – Verträge über Grundstücke (abgerufen am 23.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  2. § 17 BeurkG – Belehrungspflicht und Zwei-Wochen-Frist (abgerufen am 23.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  3. § 925 BGB – Auflassung (abgerufen am 23.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
Oliver Franke

Autor:in

Oliver Franke

Berater private Finanzierung · Gelernter Bankkaufmann, Finanzierungsberater

Als gelernter Bankkaufmann und Finanzierungsberater mit 17 Jahren Erfahrung beschäftige ich mich intensiv mit privaten Finanzierungen und Krediten. Bei kreditfrage.com bringe ich mein Fachwissen ein, um Finanzierungsangebote, Konditionen und Kosten für Verbraucher…

Alois Herrmann

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Alois Herrmann

Ehemaliger Prokurist und Bankenvorstand · Prokurist und Bankenvorstand (a. D.)

Mit 50 Jahren Erfahrung im Bank- und Finanzwesen, unter anderem als Prokurist und Bankenvorstand, kenne ich die Finanzbranche aus langjähriger beruflicher Praxis. Bei kreditfrage.com bringe ich diese Erfahrung ein, um komplexe Finanz-…

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